ORMAC S.P.A.
ist am Freitag, dem 26. April 2024, wegen des Feiertags der Befreiung geschlossen
ORMAC-Garantie-Registrierung
Füllen Sie die nebenstehenden Felder aus, um Ihr neues ORMAC-Gerät zu registrieren.
- Die Garantie gilt nur für den ersten Benutzer, bei dem das Gerät installiert wird.
- Für die ORMAC-Maschine gilt eine 12-monatige Garantie auf alle nachgewiesenen Herstellungsfehler.
- Die Garantie gilt ab dem ersten Tag der Installation am Geschäftssitz des Nutzers.
- Die Garantie umfasst die kostenlose Reparatur oder den Austausch nur derjenigen mechanischen Komponenten, die von den ORMAC-Fachtechnikern als defekt erkannt werden.
- Die Garantie gilt auch für elektrische und/oder elektronische Bauteile, wenn diese von den Herstellern anerkannt werden.
- Für Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
- Der Versand von Garantie- und Defektteilen erfolgt in allen Fällen Franco unserem Hause.
- Die Rücksendung defekter Teile ist im Rahmen der Gewährleistung obligatorisch.
- In jedem Fall ist der Austausch der Maschine von der Garantie ausgeschlossen.
- Installation, Wartung und Reparaturen während der Garantiezeit werden ausschließlich von ORMAC-Fachtechnikern durchgeführt.
- Die Garantie erlischt sofort, wenn auch nur einer der folgenden Umstände eintritt:
- Installation, Wartung, Reparatur, Manipulationen durch unbefugtes Personal.
- Verwendung von nicht originalen oder nicht von ORMAC stammenden Geräten oder Ersatzteilen.
- Änderungen an Stromkreisen oder Anlagen ohne vorherige Konformitätserklärung durch ORMAC.
- Unfallschäden und/oder Ausfälle, die durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit, unsachgemäßen oder falschen Gebrauch verursacht werden.
- Installation, Wartung, Reparatur, Manipulationen durch unbefugtes Personal.
- Sollten die Sicherheitsvorrichtungen auch nur teilweise entfernt werden, kann ORMAC in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die an Personen und/oder Sachen und/oder durch den Gebrauch der Maschine verursacht werden.
- ORMAC ist unter keinen Umständen verpflichtet, dem Benutzer Schadenersatz für Produktionsausfälle zu leisten, die auf technische Störungen der Maschinen zurückzuführen sind.
- Der Benutzer ist aufgefordert, die Anweisungen in den mitgelieferten Benutzer- und Wartungshandbüchern gewissenhaft zu befolgen.
- In der Bescheinigung sind die offiziellen Garantiebedingungen aufgeführt. Niemand ist befugt, im Namen und im Auftrag von ORMAC andere Angaben zu machen.
- Zur Beilegung etwaiger Streitigkeiten wird die Schlichtungsstelle der Handelskammer Pavia/Italien angerufen.